Rechtsprechung
BGH, 22.01.1971 - V ZR 179/69 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,6458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Kaufvertrags - Anfechtung eines Vertrags wegen arglistiger Täuschung - Würdigung einer Vollmacht und ihrer Reichweite
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59
Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften
Auszug aus BGH, 22.01.1971 - V ZR 179/69
Selbst wenn man darin, daß sich die Klägerin gegen die Rücktrittserklärung der Beklagten gewendet bat, ein widersprüchliches Verhalten der Klägerin zu ihrer früheren Rücktrittserklärung sehen würde, so läge schon deshalb kein Verstoß gegen § 242 BGB vor, weil nicht ersichtlich ist, daß die Klägerin durch ihre frühere Rücktrittserklärung einen Vertrauenstatbestand geschaffen hätte, auf den sich die Beklagte hätte verlassen können oder gar verlassen hätte (BGHZ 32, 273, 279) [BGH 09.05.1960 - III ZR 32/59]. - BGH, 02.06.1966 - VII ZR 162/64
Unzureichende Bestimmung einer Zug-um-Zug-Leistung
Auszug aus BGH, 22.01.1971 - V ZR 179/69
Die Frage, ob das angefochtene Urteil wegen dieses Mangels nur hinsichtlich des von dem Mangel betroffenen Teils oder in vollem Umfang aufzuheben ist, ist nach den Umständen des Falls zu entscheiden (vgl. BGHZ 45, 287 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64] und das in Ergänzung hierzu ergangene Urteil des Senats vom 30. September 1966 - V ZR 140/65 - NJW 1966, 2356). - BGH, 30.09.1966 - V ZR 140/65
Abfindung von zur Aufgabe ihrer Pachtstellen gewzungenen Gärtnerhofsiedlern - …
Auszug aus BGH, 22.01.1971 - V ZR 179/69
Die Frage, ob das angefochtene Urteil wegen dieses Mangels nur hinsichtlich des von dem Mangel betroffenen Teils oder in vollem Umfang aufzuheben ist, ist nach den Umständen des Falls zu entscheiden (vgl. BGHZ 45, 287 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64] und das in Ergänzung hierzu ergangene Urteil des Senats vom 30. September 1966 - V ZR 140/65 - NJW 1966, 2356). - BGH, 20.12.1968 - V ZR 96/67
Auszahlung eines Baudarlehens - Zahlung eines Restkaufpreises für ein Grundstück …
Auszug aus BGH, 22.01.1971 - V ZR 179/69
Ist nämlich ein Teil der geltend gemachten Ansprüche unbegründet, so liegt eine Zuvielforderung vor, die nur bei Geringfügigkeit der Zuvielforderung die Wirksamkeit der Fristsetzung nach § 326 BGB nicht berührt (Urteil des Senats vom 20. Dezember 1968 - V ZR 96/67 - BGH Warn 1969 Nr. 7;… Erman BGB 4. Aufl. § 326 Anm. 6 c in Verbindung mit § 284 Anm. 4 b cc).
- BGH, 30.10.1981 - V ZR 121/80 Dies gilt, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, auch für die Nachfristsetzung nach § 326 BGB; auch ihre Wirksamkeit wird allenfalls bei Geringfügigkeit der Zuvielforderung nicht berühr (Senatsentscheidung vom 20. Dezember 1968, V ZR 96/67, WarnRspr 1969 Nr. 7; Senatsentscheidung vom 22. Januar 1971, V ZR 179/69 vgl. auch Urteil vom 29. Oktober 1976, V ZR 123/75, WM 77, 145) Die Beklagte hat nach den vom Berufungsgericht gebilligten Fest Stellungen des Landgerichts mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 197 über 4.000 DM mehr gefordert, als ihr einschließlich Zinsen noch zustanden, und zwar ohne Substantiierung der aufgeführten Einzelansprüche.
- BGH, 22.09.1972 - V ZR 143/71
Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks - Anforderungen an das …
Der erkennende Senat hat mit Revisionsurteil vom 22. Januar 1971 - V ZR 179/69, auf das verwiesen wird, insoweit das erste Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, als die Verurteilung nicht von einer Zug-um-Zug-Leistung der Klägerin abhängig gemacht wurde.